Ich verstehe mich nicht als sog. Allgemeinanwalt, sondern habe den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bewusst auf das Gebiet des Strafrechts gelegt und im Jahr 2012 nach Erwerb der theoretischen und praktischen Voraussetzungen auch den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen bekommen.
Aufgrund der mittlerweile unzähligen unterschiedlichen Rechtsnormen der drei großen Rechtsgebiete des Zivilrechts, des Öffentliches Rechts und des Strafrechts ist es aus meiner Sicht auch überhaupt nicht möglich, in allen drei Gebieten "Alles" zu können.
Daher habe ich mich auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert, um durch die Konzentration auf dieses Rechtsgebiet die Interessen
meiner Mandanten optimal vertreten zu können, was auch durch die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht und ständige Fort- und Weiterbildung unterstützt wird: