Die absolute Transparenz der Kosten der Anwaltstätigkeit hat für mich (und natürlich für Sie) Priorität und wird gleich zu Beginn des Mandats
geklärt.
Im Wesentlichen gibt es für den Anwalt zwei Möglichkeiten der Abrechnung:
Die eine Möglichkeit ist eine Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder eine individuelle auf den Einzelfall abgestimmte Lösung in Form einer Honorarvereinbarung, wobei hier
eine Abrechnung auf Stundenbasis oder eine Pauschalvergütung oder auch eine Mischform von beidem möglich ist.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine sog. Pflichtverteidigung vorliegen, übernehme ich
selbstverständlich eine solche.