Was kostet ein Anwalt?
Die Frage "Was kostet ein Anwalt" ist nicht einheitlich zu beantworten.
Die absolute Transparenz der Kosten der Anwaltstätigkeit hat für mich (und natürlich für Sie) Priorität und wird gleich zu Beginn des Mandats geklärt.
Im Wesentlichen gibt es für den Anwalt zwei Möglichkeiten der Abrechnung:
Die eine Möglichkeit ist eine Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder eine individuelle auf den Einzelfall abgestimmte Lösung in Form einer Honorarvereinbarung, wobei hier eine Abrechnung auf Stundenbasis oder eine Pauschalvergütung oder auch eine Mischform von beidem möglich ist.
In geeigneten Fällen werde ich auch im Rahmen von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe tätig.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die sog. Pflichtverteidigung vorliegen, übernehme ich selbstverständlich auch die anwaltliche Vertretung.
WICHTIG: Im Gegensatz zu Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zählen schlechte Vermögensverhältnisse des Mandanten entgegen weitverbreiteter Meinung
nicht (!) dazu, dass eine Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erfolgt.
Rechtsanwalt Gero Loyens