Tätigkeitsgebiete

Ich verstehe mich nicht als sog. Allgemeinanwalt, sondern habe den Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf das Gebiet des Strafrechts gelegt.

 

Aufgrund der mittlerweile unzähligen unterschiedlichen Rechtsnormen der drei großen Rechtsgebiete des Zivilrechts, des Öffentliches Rechts und des Strafrechts ist es aus meiner Sicht auch überhaupt nicht möglich, in allen drei Gebieten "Alles" zu können.

 

Daher habe ich mich hauptsächlich auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert, um durch die Konzentration auf dieses Rechtsgebiet die Interessen meiner Mandanten optimal vertreten zu können, was auch durch ständige Fort- und Weiterbildung unterstützt wird:

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